Am 26. Januar 2025 findet die Gemeinderatswahl in Groß-Enzersdorf statt. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie als Wählerin bzw. Wähler beachten sollten:
Mindestalter: Jede Wählerin/jeder Wähler muss am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Dies bedeutet, dass alle, die am oder vor dem 26. Januar 2009 geboren wurden, wahlberechtigt sind.
Hauptwohnsitz: Um wählen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Groß-Enzersdorf haben und dieser muss spätestens am Stichtag, dem 30. September 2024, gemeldet worden sein.
Wahlmöglichkeiten: Am Wahltag haben Sie die Möglichkeit, aus sechs verschiedenen Listen zu wählen. Sie können Ihre Stimme einer Liste geben und zusätzlich bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben.
Wichtig dabei ist, dass die Vorzugsstimmen bei einer Liste abgegeben werden, denn der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein.
Diese Wahl ist eine wichtige Gelegenheit, die Zukunft unserer Gemeinde mitzugestalten. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gehen Sie zur Wahl! Die Öffnungszeiten der Wahllokale finden Sie hier:
Sprengel 1, 2, 3, 4, 13, 14 und 15: MS Groß-Enzersdorf, Schießstatt-Ring 2, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Sprengel 5, 12 und 16: Volksschule Oberhausen, F. Sonnleithner-Gasse 22, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Sprengel 6: Kindergarten Rutzendorf, Ortsstraße 35, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Sprengel 7: ehem. Gemeindeamt Mühlleiten, Hubertusstraße 13, (barrierefrei )
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Sprengel 8: Kindergarten Wittau, Rohrlackeweg 14, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Sprengel 9: Feuerwehrhaus Franzensdorf, Breitstettner Straße 2, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Sprengel 10: alte Volksschule Probstdorf, Weihen Stephans-Platz 2, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Sprengel 11: ehem. Gemeindeamt Schönau/Donau, Wolfswirthstraße 3, (barrierefrei)
Öffnungszeiten 08:00 Uhr – 11:00 Uhr