Klarstellung – Ortsvorsteher:innen und Gemeindefinanzen
- SPÖ 2301
- vor 11 Stunden
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In einem aktuellen Social-Media-Beitrag findet man Aussagen rund um die Gemeindefinanzen, die Ortsvorsteher:innen und politische Funktionen in Groß-Enzersdorf. Wir möchten hierzu einige wesentliche Punkte klarstellen und sachlich einordnen:
Historische und gesetzliche Grundlagen der Ortsvorsteher:innen
Seit der Gemeindezusammenlegung in den 1970er Jahren gibt es in Groß-Enzersdorf die Funktion des Ortsvorstehers, bzw. der Ortsvorsteherin. Ziel war und ist es, eine direkte Verbindung zwischen den einzelnen Katastralgemeinden und der Stadt sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 40 der NÖ Gemeindeordnung. Für jeden Ortsteil kann der Gemeinderat auf Vorschlag der Bürgermeisterin eine/n Ortsvorsteher:in bestellen. Es können nur Gemeindemitglieder bestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in dem Ortsteil haben, für den sie bestellt werden sollen. Nach Möglichkeit ist ein im betreffenden Ortsteil wohnhafter Gemeinderat zu bestellen – wie dies in unserer Stadtgemeinde der Fall ist. Die Ortsvorsteher:innen haben die örtlichen Geschäfte, die ihnen die Bürgermeisterin zuteilt, in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen durchzuführen und sind ihr für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich. Sie dienen dabei als wichtige Kontaktstelle für die Bürger:innen in den Ortschaften und Bindung zur Gemeindeverwaltung für die Bürgermeisterin und sind in ihren jeweiligen Ortsteilen verankert.
Eine Reduktion der Anzahl der Ortsvorsteher:innen stellt einen tiefgreifenden strukturellen Eingriff in das bewährte System dar und würde bedeuten, dass einzelne Katastralgemeinden keine direkte Vertretung mehr hätten – was deren Interessenvertretung schwächen würde.
Kosten durch Ortsvorsteher:innen Entgegen anderslautender Behauptungen entstehen durch die Wiedereinsetzung der Ortsvorsteherin für den Ortsteil Groß-Enzersdorf keine Mehrkosten gegenüber der letzten Gemeinderatsperiode. Alle Ortsvorsteher:innen üben ihre Funktion zusätzlich zu einem Gemeinderats- oder Stadtratsmandat aus – es erfolgt keine doppelte Entlohnung. Für uns als SPÖ2301 ist es wichtig, dass jeder Ortsteil durch eine/n Ortsvorsteher:in vertreten ist.
Was die kolportierten "geheimen Pakte" betrifft, so haben wir öffentlich gemacht, dass die Parteiengespräche nach der Wahl ergeben haben, dass es auch in der kommenden Gemeinderatsperiode eine Zusammenarbeit zwischen der SPÖ2301 und den Grünen Groß-Enzersdorf geben wird. Wir wollen weiterhin den erfolgreichen Weg für unsere Gemeinde umsetzen.
Das NÖ Gemeinde-Bezügegesetz regelt die Entschädigungen für Funktionen im Gemeinderat. So haben Ausschussvorsitzende gemäß Gemeindeordnung Anspruch auf eine erhöhte Entschädigung, sofern sie nicht bereits Stadtrat:rätin oder Ortsvorsteher:in sind - unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Koalitionen. Diese Entschädigungen sind gesetzlich geregelt, transparent einsehbar und wurden im Gemeinderat öffentlich beschlossen.
Fazit
Die Diskussion über Gemeindefinanzen und politische Entscheidungen ist legitim und wichtig – sie soll jedoch auf sachlicher Grundlage erfolgen. Persönliche Unterstellungen, suggestive Aussagen und die Vermischung von Tatsachen mit Spekulationen tragen nicht zur konstruktiven Auseinandersetzung bei. Die Struktur mit Ortsvorsteher:innen hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt und ist Ausdruck gelebter Bürgernähe in allen Ortsteilen unserer Stadtgemeinde.
Wir stehen jederzeit für einen offenen Dialog zur Verfügung – transparent, sachlich und im Sinne aller Bürger:innen von Groß-Enzersdorf.