Wahltag ist Sonntag der 26. Jänner 2025.
Nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und im Wählerverzeichnis (letzter Auflagetag 25.10.24) dieser eingetragen sind, können wählen. Identitätsnachweis ist in das Wahllokal mitzunehmen z.B. Personalausweise,Pässe, Führerscheine und sonstige amtliche Lichtbildausweise.
Das Wahllokal, die Sprengeleinteilung und die Wahlzeit (Ende ist spätestens 17 Uhr) müssen für alle Wahlsprengel bereits an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht sein. In Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern muss mit 13. Jänner 2025 eine Wahlinformation zugestellt worden sein.
Sprengel | Wahlzeit | Wahllokal | Adresse |
1, 2, 3, 4, 13, 14 & 15 | 08:00 - 15:00 Uhr | NMS Groß-Enzersdorf | Schießstatt-Ring 2 |
5, 12 & 16 | 08:00 bis 13:00 Uhr | Volksschule Oberhausen | F.Sonnleitner-Gasse 22 |
6 | 08:00 - 11:00 Uhr | Kindergarten Rutzendorf | Ortsstraße 35 |
7 | 08:00 - 11:00 Uhr | ehem. Gemeindeamt Mühlleiten | Hubertusstraße 13 |
8 | 08:00 - 13:00 Uhr | Kindergarten Wittau | Rohrlackeweg 14 |
9 | 08:00 - 11:00 Uhr | Feuerwehrhaus Franzensdorf | Breitstettner Straße 2 |
10 | 08:00 - 13:00 Uhr | alte Volksschule Probstdorf | W.Stephans-Platz 2 |
11 | 08:00 - 11:00 Uhr | ehem. Gemeindeamt Schönau/Donau | Wolfswirthstraße 3 |
Im Wahllokal stehen für die Ausübung des Wahlrechts geeignete Wahlzellen, in welchen auch die Wahlvorschläge angebracht sind, sowie Schreibgeräte zur Verfügung. Zumindest ein Wahllokal in der Gemeinde muss für Menschen mit Behinderung barrierefrei erreichbar sein. Personen, denen der Besuch des Wahllokals wegen Bettlägerigkeit oder behördlicher Freiheitsbeschränkung unmöglich ist, können vor einer besonderen Wahlbehörde mittels Wahlkarte wählen. Bei Beantragung ist anzugeben, wo die bettlägerige Person besucht werden soll.
Die Wahlzelle darf grundsätzlich nur von einer Person betreten werden. (persönliches und geheimes Wahlrecht). Personen, denen auf Grund eines körperlichen Gebrechens die persönliche Stimmabgabe nicht möglich ist, dürfen sich von einer Person begleiten lassen.
Wahlkarten können bis Mittwoch den 22. Jänner 2025 schriftlich oder bis Freitag den 24. Jänner 2025 um 12 Uhr mündlich (aber nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden.
-Ein schriftlicher Antrag bis Freitag den 24. Jänner 2025 um 12 Uhr ist nur zulässig, wenn eine Übergabe noch möglich ist.
-Wem eine Wahlkarte ausgestellt wurde, kann nur mit der Wahlkarte wählen;
sie ist daher auch in das Wahllokal mitzubringen.
-Die Gemeinde muss Vorkehrungen dafür treffen, dass bei persönlicher
Abholung der Wahlkarte, diese sogleich vor Ort zur Briefwahl verwendet
werden kann, indem sie dafür einen Bereich einrichtet.
-Es werden keine Duplikate für verlorengegangene Wahlkarten ausgestellt.
Wahlkarten müssen bis Sonntag den 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen; ansonsten sind die Wahlkarten nicht gültig.
● Der Stimmzettel ist auszufüllen,
● in das Wahlkuvert zu geben,
● das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu legen,
● die Wahlkarte zu verschließen,
● die Wahlkarte zu unterschreiben und
● dann die Wahlkarte im Überkuvert an die Gemeinde zu schicken
oder im Sprengel abzugeben
Für eine gültige Stimmabgabe muss am Stimmzettel eine Wahlpartei eindeutig bezeichnet werden (z.B. Kreuz im Kreis). Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist.
Es gilt Name vor Partei (z.B.: Vorzugsstimme für einen Kandidaten der SPÖ schlägt eine Parteistimme für die ÖVP). Es können maximal 5 Vorzugsstimmen, die am Stimmzettel markiert werden müssen, vergeben werden.
Alle Gemeinden haben im Umkreis jedes Wahllokals (bis zu maximal 100 Meter) eine Verbotszone festzulegen. Innerhalb dieser ist jede Art von Wahlwerbung sowie das Tragen von Waffen aller Art verboten.